Trockenheit trotz Regen: Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis verboten!

Trockenheit trotz Regen: Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis verboten!
Alb-Donau-Kreis, Deutschland - In den letzten Tagen hat der Alb-Donau-Kreis einiges an Regen abbekommen, doch das hat nicht gereicht, um die angespannte Wasserlage in den Flüssen und Bächen zu verbessern. Trotz der Niederschläge leiden die Gewässer noch immer unter den Folgen der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen, die zu sehr niedrigen Wasserständen geführt hat. Besonders besorgniserregend ist die Situation an der Lone, einem Fluss, der in großen Teilen des Kreises mittlerweile komplett trocken gefallen ist. Aufgrund des durchlässigen Karstbodens versickert das Wasser dort natürlicherweise, was die Lage zusätzlich verschärft.Die Schwäbische berichtet, dass die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes nun eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die die Wasserentnahme aus der Lone untersagt. Dieses Verbot gilt nicht nur für Neu-Anfragen, sondern auch für bereits erteilte Erlaubnisse, etwa für die landwirtschaftliche Bewässerung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 19. Juni 2025 in Kraft und bleibt bis zum 7. Juli 2025 gültig. Das Landratsamt appelliert eindringlich an die Bevölkerung, sparsam mit Wasser umzugehen. Bereits am 20. Mai wurden die Bürger informiert und gebeten, auf Wasserentnahmen zu verzichten. Bei den geringen Wasserständen gibt es kaum Verdünnung des gereinigten Abwassers, was die organische Belastung erhöht und den Sauerstoffgehalt im Wasser sinken lässt. Dies führt zu einer weiteren Verschlechterung der Lebensbedingungen für Fischarten, Muscheln, Amphibien, Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen, so das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Erhöhte Verantwortung der Bürger
Die konkretisierten Maßnahmen sind als starkes Signal zu verstehen: Wasserentnahmen aus Flüssen, insbesondere in Zeiten von Niedrigwasser, sind nur mit einer Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde gestattet. Jeder, der Wasser mit Pumpen aus einem Gewässer entnehmen möchte, benötigt eine solche Genehmigung. Zudem sind das Stauen von Wasser und das Anlegen von Vertiefungen zur erleichterten Wasserentnahme strikt verboten. Letzteres könnte die ohnehin fragilen Bedingungen weiter belasten.Dies bekräftigt die Schwäbische in ihrem Bericht.
Der Blick auf die Situation zeigt, dass die Uferbereiche der Gewässer austrocknen, was gefährdete Laichplätze und Rückzugsräume für zahlreiche Arten betrifft. Das Landratsamt beobachtet die Lage weiterhin genau und wird im Falle einer Verschlechterung gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen. In dieser kritischen Zeit ist es wichtiger denn je, dass jeder von uns ein gutes Händchen im Umgang mit diesem wertvollen Gut hat.
Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen zur aktuellen Lage sind auf der Homepage des Landratsamtes abrufbar. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Wasser ist nicht nur notwendig, sondern auch ein Gebot der Stunde. Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gewässer für zukünftige Generationen zu schützen.
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Ort | Alb-Donau-Kreis, Deutschland |
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