Heidelberg erhebt Übernachtungssteuer: 3,50 Euro ab Oktober!

Heidelberg führt ab 1. Oktober 2025 eine Übernachtungssteuer von 3,50 Euro ein, um die touristische Infrastruktur zu fördern.
Heidelberg führt ab 1. Oktober 2025 eine Übernachtungssteuer von 3,50 Euro ein, um die touristische Infrastruktur zu fördern. (Symbolbild/MBW)

Heidelberg erhebt Übernachtungssteuer: 3,50 Euro ab Oktober!

Heidelberg, Deutschland - Auf die Besucher Heidelbergs kommt ab dem 1. Oktober eine neue Regelung zu: Die Stadt führt eine Übernachtungssteuer ein, die von Touristen und Geschäftsreisenden zu entrichten ist. Diese Entscheidung wurde kürzlich vom Gemeinderat genehmigt, und die Höhe der Steuer beträgt 3,50 Euro pro Nacht für Erwachsene. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bleiben von dieser Regelung unberührt und müssen keine Gebühr bezahlen. Das berichtet die Rheinpfalz.

Die neue „City Tax“ gilt sowohl für private als auch geschäftliche Aufenthalte und wird nur für maximal fünf Nächte erhoben, sofern die Übernachtung in der gleichen Herberge erfolgt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Besucher an den Kosten für die touristische Infrastruktur der Stadt zu beteiligen. Heidelberg investiert erhebliche Mittel für den Aufbau, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau dieser Infrastruktur, was für die Attraktivität der Stadt als Reiseziel unerlässlich ist, wie es in einem Bericht auf Heidelberg24 hervorgeht.

Finanzielle Aspekte der Übernachtungssteuer

Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von etwa fünf Millionen Euro, basierend auf mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen im vergangenen Jahr. Diese Mittel sollen nicht nur zur Verbesserung der touristischen Angebote, sondern auch zur Erhaltung der Infrastruktur verwendet werden. Die damit verbundenen Personal- und Sachkosten zur Verwaltung der Steuer belaufen sich auf rund 110.000 Euro jährlich.

Wichtig zu wissen ist, dass die Steuer auch für Privatzimmer und Ferienwohnungen erhoben wird, und zwar unabhängig davon, ob die vollständigen Beherbergungsleistungen in Anspruch genommen werden. Allerdings bleibt eine Übergangsregelung bestehen: Gäste, die nachweislich vor Inkrafttreten der Satzung gebucht haben, werden von der Steuer befreit. Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken sowie Alten- und Pflegeheime sind ebenfalls von der Gebühr ausgenommen.

Ein Blick auf andere Städte

bettensteuer.de.

Die Breite der Regelungen und Ausnahmen zeigt, dass viele Städte unterschiedliche Ansätze verfolgen, um von den Touristen einen Beitrag zur Infrastruktur zu erhalten. Somit wird es spannend zu beobachten, wie die neuen Regelungen nicht nur in Heidelberg, sondern auch in anderen Städten ankommen und welche Rückwirkungen sie auf den Tourismus haben werden.

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OrtHeidelberg, Deutschland
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