
Hannover erwägt die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen, die einen wichtigen Schritt zur Verringerung von Einwegmüll darstellen könnte. Die Entscheidung über diese Maßnahme ist jedoch an die Zustimmung des Stadtrates gebunden. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, zeigen die Grünen und die SPD starke Unterstützung für diese Initiative. Die Grüne-Fraktionschefin Elisabeth Clausen-Muradian hebt die positiven Ergebnisse hervor, die Tübingen seit der Einführung ihrer eigenen Verpackungssteuer im Jahr 2022 erzielt hat.
Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent pro Plastikbecher und Pommesschale, und diese Steuer wird oftmals direkt an die Kunden weitergegeben. Nach Angaben der Stadt Tübingen hat die Maßnahme in den ersten Jahren jährlich etwa eine Million Euro an Einnahmen generiert, wobei der Trend jedoch rückläufig ist. Die Steuer soll die Umstellung auf Mehrweggeschirr fördern und dazu beitragen, den allgemeinen Einwegmüll zu reduzieren.
Anreize für nachhaltiges Wirtschaften
SPD-Fraktionschef Bala Ramani sieht die geplante Steuer als wichtigen Anreiz für nachhaltiges Wirtschaften. Er betont jedoch, dass Gespräche mit betroffenen Unternehmen notwendig sind, um deren Sichtweise zu verstehen und eine breite Akzeptanz zu schaffen. Im Gegensatz dazu widersteht der CDU-Fraktionschef Felix Semper der Einführung dieser Steuer und schlägt stattdessen eine bundesweite Kampagne zur Müllvermeidung vor. Semper fordert zudem eine einheitliche bundesweite Lösung anstelle lokaler Maßnahmen.
FDP-Fraktionschef Wilfried Engelke spricht sich gegen die Steuer aus und weist darauf hin, dass Hannover bereits eine Vorreiterrolle bei der Einführung von Mehrwegsystemen einnimmt. Der Konflikt über die Steuer wird durch die Beispiele anderer Städte, insbesondere Tübingens, weiter angeheizt. Dort wurde die rechtliche Grundlage für die Steuer durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, trotz anfänglicher Bedenken und Klagen von Betroffenen wie McDonald’s.
Tübinger Beispiel und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verpackungssteuer in Tübingen ist auf Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck ausgerichtet und gilt für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen angeboten werden. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Steuer 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen und -geschirr sowie 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel. Mehrwegverpackungen sind von dieser Steuer ausgenommen, was einen weiteren Anreiz für die Umstellung auf nachhaltige Alternativen schafft. Informationen dazu werden auf der Webseite der Stadt Tübingen bereitgestellt (www.tuebingen.de/verpackungssteuer).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 22. Januar 2025 die Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Dies geschah nach einer Klage, die von einer Betreiberin eines McDonald’s in Tübingen eingereicht wurde. Die Entscheidung des Gerichts besagt, dass sich das Abfallrecht seit der letzten großen Bewertung im Jahr 1998 grundlegend geändert hat, wodurch die Einführung kommunaler Verpackungssteuern steuerrechtlich zulässig ist.
Die Kommunen können im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftskonzepte verschiedene Instrumente zur Abfallvermeidung nutzen, darunter die kommunale Verpackungssteuer. Ziel dieser Steuer ist es, die Verwendung von Einwegverpackungen zu verringern und somit aktiv zur Abfallvermeidung beizutragen. Die Erfahrungen aus Tübingen könnten Hannover dazu ermutigen, einen ähnlichen Weg einzuschlagen, um eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern. Das Thema bleibt jedoch kontrovers und ist für die verschiedenen Fraktionen des Stadtrats von zentraler Bedeutung.