Villingen-Schwenningen

Kampf um Rettung: Landtag wehrt sich gegen Schließung von Notfallpraxen!

Am 12. März 2025 fand im Landtag von Baden-Württemberg eine bedeutende Debatte über die geplante Schließung von 18 Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) statt. Diese Schließungen, die vor allem den Kreis Rottweil betreffen, haben sowohl bei politischen Vertretern als auch in den betroffenen Gemeinden Widerstand ausgelöst. Die SPD beantragte, die Landesregierung aufzufordern, sich für den Erhalt der Notfallpraxen einzusetzen.

Der FDP-Abgeordnete Daniel Karrais stimmte für diesen Antrag und betonte die Wichtigkeit dieser Einrichtungen für die medizinische Versorgung der Patienten in der Region. Im Gegensatz dazu äußerte sich der CDU-Abgeordnete Stefan Teufel kritisch, weil er zwar die Schließungspläne als problematisch ansieht, jedoch keine rechtliche Möglichkeit für den Landtag sieht, die KVBW in dieser Angelegenheit zu beeinflussen.

Auswirkungen auf die Patientenversorgung

Die Schließung der Notfallpraxen würde bedeuten, dass Patienten längere Fahrzeiten in Kauf nehmen müssen, um eine medizinische Versorgung zu erhalten. In einigen Fällen könnten die Fahrwege mehr als 40 Minuten betragen, was die Situation insbesondere für akut erkrankte Menschen verschärfen könnte. Der CDU-Abgeordnete Teufel forderte daher eine bedarfsgerechte Aufstockung der Behandlungskapazitäten an den verbleibenden Standorten sowie eine Stärkung des Fahrdienstes.

Die KVBW hatte bereits im Herbst 2022 die Schließungen angekündigt, unter anderem in Oberndorf und Wolfach. Diese Maßnahmen führen nicht nur zu einer potenziellen Verschlechterung der medizinischen Versorgung, sondern auch zu einem Anstieg der Belastung der übrigen Einrichtungen in der Region.

Neuer Name und Struktur des Bereitschaftsdienstes

Im Rahmen einer umfassenden Reform hat die KVBW auch den Namen ihrer Dienste geändert, indem die Begriffe „Notfalldienst“ und „Notfallpraxen“ durch „Bereitschaftsdienst“ und „Bereitschaftspraxen“ ersetzt wurden. Dieses Umbenennen soll eine klare Differenzierung zwischen dem Rettungsdienst und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst schaffen. Ziel ist es, die Struktur des Bereitschaftsdienstes zu optimieren und den Patienten eine einfache und zielgerichtete Versorgung zu bieten.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg umfasst drei Hauptangebote: Telemedizin, Bereitschaftspraxen und einen Fahrdienst. Die Telemedizin ermöglicht es Patienten, über die 116117 ärztliche Beratungen von zu Hause aus zu erhalten. Die Bereitschaftspraxen stellen sicher, dass in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis in 30 bis 45 Minuten mit dem PKW erreichbar ist. Jede dieser Praxen verfügt über eine direkte Anbindung an ein Krankenhaus mit Notaufnahme. Zusätzlich wird der Fahrdienst eingesetzt, um Patienten zu versorgen, die selbst keine Bereitschaftspraxis aufsuchen können.

Die aktuelle Debatte im Landtag und die damit verbundenen Entscheidungen wird entscheidend für die zukünftige medizinische Versorgung in der Region Rottweil sein, und die Stimmen der Abgeordneten spiegeln die kritischen und besorgten Rückmeldungen der Bevölkerung wider.

Für weitere Informationen zu den bestehenden Bereitschaftspraxen in Baden-Württemberg sowie deren Öffnungszeiten kann die KVBW-Website aufgerufen werden, auf der auch die aktuellsten Entwicklungen zu diesem Thema veröffentlicht werden. nrwz.de berichtet, dass … und kvbawue.de bietet detaillierte Informationen zu einzelnen Praxen und deren Standorten an. Zudem wird die KVBW selbst auf ihrer Website über aktuelle Reformen informieren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nrwz.de
Weitere Infos
kvbawue.de
Mehr dazu
kvbawue.de

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