Ravensburg

Prozess um Albtraum: Mann gibt sich als Soldat aus und terrorisiert Familie

Am Landgericht Ravensburg wird heute, den 13. März 2025, ein Urteil im Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten erwartet. Der Mann, der aus Ertingen im Kreis Biberach stammt, steht im Verdacht, eine Familie drangsaliert sowie zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Ein zentrales Element der Anklage ist, dass sich der Angeklagte als Elite-Soldat der Bundeswehr ausgegeben haben soll. Dies hatte er bereits am ersten Prozesstag Ende Februar gestanden, als er die Vorwürfe gegen sich offen zugab.

Der Angeklagte lernte die Familie im Jahr 2023 über seine damalige Freundin kennen. In einem perfiden Spiel überzeugte er sie davon, dass sie von einer fremden Macht bedroht würden, die sie töten möchte. Um seine Kontrolle über die Familie zu untermauern, behauptete er, dass unter ihrem Haus eine Bombe liege und das US-Verteidigungsministerium involviert sei. Er sicherte ihnen seine „Schutzmaßnahmen“ zu, sofern sie seinen Regeln folgten.

Manipulation und Gewalt

In einem weiteren Schritt ließ der Angeklagte die Familie einen fingierten Ausbildungsvertrag der Bundeswehr unterschreiben, welcher Gehorsam verlangte. Es kam zu extremen Einschränkungen in ihrem Alltag: Die Familie musste täglich ein strenges Sportprogramm absolvieren und durfte ohne seine Erlaubnis weder schlafen, trinken, essen noch das Haus verlassen.

Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte kein Soldat war und kein Team hatte; all dies war erlogen. Ebenso gestand er die Vergewaltigung und gab an, sowohl die Tochter der Familie als auch deren Freundin zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Dabei kam es dazu, dass die Freundin schwanger wurde und die Tochter mit Videoaufnahmen erpresst wurde.

Ersten Berichten zufolge flossen rund 15.000 Euro an den Angeklagten, um seine Kontrolle zu sichern. Beide betroffenen Frauen sind mittlerweile traumatisiert und befinden sich in psychologischer Behandlung. Eine der Frauen zeigte den Angeklagten an, nachdem sie erfahren hatte, dass er kein Soldat ist. Auf die Frage nach seinem Beweggrund für die Taten kann er sich nicht erklären.

Psychiatrische Begutachtung

Im Rahmen des Prozesses wird nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten geprüft. Ein psychiatrischer Gutachter soll ermitteln, ob eine Intelligenzminderung vorliegt. Erst nach dieser Prüfung werden die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie die Urteilsverkündung folgen.

Die Taten des Angeklagten sind besonders alarmierend, angesichts der Erkenntnisse aus einer Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Diese Studie untersucht Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung und zeigt, dass etwa jeder 20. Teilnehmende in den letzten 12 Monaten von körperlicher Gewalt berichtete, wobei Männer signifikant häufiger betroffen sind als Frauen. Ähnliche Trends zeigen sich auch bei psychischer Gewalt, wo Frauen tendenziell öfter Opfer sind, jedoch auch häufiger als Täterinnen im häuslichen Bereich auftreten.

Diese Problematik wird durch die Tatsache verstärkt, dass junge Erwachsene und Personen mit niedrigem Sozialstatus besonders häufig von Gewalt betroffen sind. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass über 75% der Opfer körperlicher Gewalt von starken Beeinträchtigungen ihres Befindens berichten, während es bei psychischer Gewalt etwa 60% sind.

Die Komplexität der Gewaltproblematik in der Gesellschaft erfordert dringend Aufmerksamkeit und Maßnahmen. Auch im Fall des Angeklagten wird sichtbar, wie ein Machtmissbrauch im Namen einer falschen Identität katastrophale Folgen für die Opfer haben kann.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
swr.de
Weitere Infos
bundestag.de
Mehr dazu
edoc.rki.de

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