
Die Gemeinde Leinzell steht vor Herausforderungen bezüglich ihres Carsharing-Angebots, bekannt als das „Dorfauto“. Dieses Konzept, das seit dem 21. September 2020 in Kooperation mit dem Autohaus Baur aus Mutlangen besteht, bietet den Bürgern die Möglichkeit, einen Ford Transit zu mieten. Die Nachfrage ist gegeben, allerdings sind die finanziellen Rahmenbedingungen und die Nachhaltigkeit dieses Modells derzeit in der Diskussion. Laut Remszeitung beteiligt sich die Gemeinde mit monatlich 590 Euro an den Kosten, was von Bürgermeister Marc Schäffler als zu hoch eingestuft wird. In Gesprächen mit dem Autohaus Baur wurde ein Vorschlag unterbreitet, die Systemgebühr auf die Hälfte zu senken.
Die aktuelle Auslastung des Dorfautos liegt bei rund 60 Prozent, was als solide Quote gilt. Jedoch stellt sich die Frage, ob die Kommune ihre Subventionen für das Carsharing-Modell fortsetzen sollte. Gemeinderatsmitglieder haben bereits signalisiert, dass sie eine maximal akzeptable Systemgebühr von 50 Euro oder idealerweise ganz ohne Gebühr anstreben. Zudem wurde angemerkt, dass viele Nutzer aus anderen Gemeinden kommen, was die Notwendigkeit einer überregionalen Betrachtung unterstreicht.
Herausforderungen und Alternativen
Es gibt im Gmünder Raum auch einen kommerziellen Anbieter, der vergleichbare Fahrzeuge ohne staatliche Subventionen zu günstigeren Preisen anbietet. Dies wirft die Frage auf, wie kompetitiv das Leinzeller Modell langfristig bleibt. Die Entscheidung über die Zukunft des Dorfautos hängt nun von den Ergebnissen weiterer Verhandlungen ab. Die Anmeldungen für die Nutzung des Dorfautos können derzeit im Rathaus von Leinzell vorgenommen werden. Interessierte Bürger müssen dafür einen Führerschein sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und können das erforderliche Anmeldeformular vorab ausdrucken oder vor Ort ausfüllen, wie Leinzell informiert.
Aktuell sind aufgrund eines Mangels an ehrenamtlichen Fahrern keine Fahrdienste wie Einkaufsfahrten für Senioren möglich. Freiwillige, die sich für solche Dienste engagieren möchten, können sich direkt im Rathaus melden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Kontext für das Leinzeller Carsharing-Angebot wird durch das im September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz (CsgG) gegeben. Dieses Gesetz befürwortet die Förderung von Carsharing, um die schädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. Wie auf carsharing.de erläutert wird, können Kommunen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Carsharing zu fördern. Dazu gehören die Ausweisung von Stellplätzen im öffentlichen Raum sowie die Ermäßigung von Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge.
Bislang haben fast alle Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen, die die Regelungen des CsgG umsetzen. Dies bietet eine solide Grundlage für die kommunale Förderung von Carsharing und stellt sicher, dass hilfreiche Fördermaßnahmen rechtssicher beschlossen und umgesetzt werden können. Ein Leitfaden des Bundesverbands Carsharing unterstützt hierbei die Kommunen und gibt Hinweise zur Implementierung.