Mannheim

Neue Grundsteuerbescheide in Heidelberg: Was Eigentümer wissen müssen!

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Dies betrifft auch die Stadt Heidelberg, die am 28. Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versenden wird. Die Bescheide werden mit einem Hinweisblatt über die Grundsteuerreform sowie Informationen zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages versehen sein. Diese Angaben sind wichtig, da die Grundsteuer künftig für das Kalenderjahr festgesetzt wird und die Zahlungen in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) erfolgen müssen. Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung wird die Abbuchung automatisch zu den genannten Terminen vorgenommen. Eigentümer ohne Bankeinzugsermächtigung sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich und sollten gegebenenfalls ihre Daueraufträge anpassen, wie MRN-News berichtet.

Am 12. Dezember 2024 beschloss der Gemeinderat Heidelberg neue Hebesätze, die auf 185 für Grundvermögen (Grundsteuer B) und 750 für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festgelegt wurden. Diese Hebesätze orientieren sich an der Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass die Grundsteuereinnahmen auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren bleiben sollen. Die Herausforderung der Aufkommensneutralität bedeutet jedoch, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten und Lagen kommen kann, was dazu führt, dass unterschiedliche Steuerbeträge für die Steuerpflichtigen fällig werden.

Kommunale Entscheidungsfreiheit und Transparenzregister

Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, und ab 2025 gilt das „modifizierte Bodenwertmodell“. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch den Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird, multipliziert mit dem neuen Hebesatz. In diesem Zusammenhang erstellt das Finanzministerium ein Transparenzregister, das unverbindliche Richtwerte für die kommunalen Hebesätze bereitstellt. Dieses Register soll den Kommunen helfen, ihre Grundsteuer stabil zu halten, indem es als Anhaltspunkt dient. Beispielhaft könnte eine Kommune, die im Jahr 2024 50 Millionen Euro an Grundsteuer eingenommen hat, ihren Hebesatz so wählen, dass sie auch im Jahr 2025 etwa denselben Betrag erzielt, wie Baden-Württemberg.de mitteilt.

Die Kommunen haben die Freiheit, ihre Hebesätze eigenständig zu bestimmen, wobei die Berechnungen im Transparenzregister jedoch auf alten Grundsteuermessbeträgen und den Hebesätzen von 2024 basieren. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vorliegen, zeigt das Register eine Bandbreite möglicher Hebesätze an. Diese Maßnahmen sollen die Einnahmen der Kommunen sichern und gleichzeitig eine gerechte Verteilung der Steuerlast gewährleisten.

Widerspruch und Rückerstattungen

Eine wichtige Regelung für Grundstückseigentümer ist, dass trotz möglicher Widersprüche beim Finanzamt die neue Grundsteuer zunächst bezahlt werden muss. Die Stadt Heidelberg ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden, und ein Widerspruch gegen die Stadt hat keine Aussicht auf Erfolg. Sollte jedoch ein Einspruch gegen die Grundlagenbescheide erfolgreich sein, können die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Diese Informationen sind besonders relevant, da mit den vielen versendeten Bescheiden auch erhöhte Nachfragen zu erwarten sind.

Für Rückfragen stehen die Stadtverwaltung Heidelberg und der Kundenservice zur Verfügung. Diese sollten aufgrund der voraussichtlichen hohen Anfragenzahl vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail an steuern@heidelberg.de gerichtet werden. Die telefonische Erreichbarkeit könnte eingeschränkt sein, so wie Grundsteuer-Digital hinweist.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mrn-news.de
Weitere Infos
baden-wuerttemberg.de
Mehr dazu
grundsteuer-digital.de

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