
Die Hochschule Worms hat am 1. März 2025 ihre bisherige Integrationsvereinbarung von 2004 durch eine neue Inklusionsvereinbarung ersetzt. Dieser Schritt ist nicht nur ein notwendiger Verwaltungsakt, sondern auch eine Antwort auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die Bedürfnisse der Hochschulangehörigen. Die neue Vereinbarung wurde unterzeichnet von Professor Alexandra Nonnenmacher, der Präsidentin der Hochschule, Anni Helmi, der Vorsitzenden des Personalrates, und Susan Jung, der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen.
Die Neugestaltung der Vereinbarung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidium, den Fachbereichen sowie schwerbehinderten Beschäftigten. Ziel ist die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Die Hochschule verfolgt damit eine progressive Haltung zur Inklusion und setzt damit einen wichtigen Impuls für andere Bildungseinrichtungen.
Geplante Maßnahmen zur Förderung der Inklusion
Im Rahmen der neuen Inklusionsvereinbarung sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören angepasste Arbeitsbedingungen, barrierefreie Zugänge und individuelle Unterstützungsangebote, wie etwa Schulungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Beschäftigten die gleichen Möglichkeiten im Arbeitsumfeld erhalten und unterstützt werden.
Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird kontinuierlich begleitet und regelmäßig evaluiert. Dieser evaluative Prozess ist entscheidend, um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Inklusion im Kontext der Hochschulbildung
Die Diskussion über Inklusion in der Hochschulbildung steht im Kontext der UN-Konvention über die „Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die Deutschland 2009 unterzeichnet hat. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete措施 für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen, und stellt sicher, dass ihre Rechte und Bedürfnisse in allen Lebensbereichen, einschließlich Bildung, berücksichtigt werden.
Das Konzept der Inklusion geht über die rein rechtlichen Aspekte hinaus. Es umfasst auch die Einbeziehung einer heterogenen Studierendenschaft, die von Diversität geprägt ist. Durch die Schaffung eines inklusiven Rahmens an Hochschulen wird nicht nur den Menschen mit Behinderungen geholfen, sondern es wird auch ein Umfeld geschaffen, das allen Studierenden zugutekommt.
Die Hochschule Worms setzt mit ihrer neuen Inklusionsvereinbarung ein wichtiges Zeichen in der Hochschullandschaft und könnte als Modell für andere Institutionen dienen. Die Ansätze zur Umsetzung der Inklusion und die vielfältigen Angebote für Studierende mit Beeinträchtigungen sind dabei von zentraler Bedeutung. Laut dem Bildungsserver wird durch die Einführung spezifischer Maßnahmen sichergestellt, dass Studierende mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um erfolgreich an der Hochschule zu studieren.