
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am Freitag eine Klage gegen den Neobroker Trade Republic eingereicht. Der Schritt resultiert aus Vorwürfen der „irreführenden Werbung“, insbesondere in Bezug auf die angepriesenen hohen Zinsen für Guthaben auf Girokonten. Trade Republic, bekannt für seinen digitalen Zugang zu Aktien- und Finanzmärkten, der mit günstigen oder sogar kostenfreien Trades verbunden ist, steht damit erneut im Fokus der Kritik.
In seiner Werbung bewirbt Trade Republic einen angeblichen Zinssatz von drei Prozent, der als unbegrenzt dargestellt wird. Dieser hohe Zinssatz ist jedoch an den Leitzins der Europäischen Zentralbank gekoppelt und wurde kürzlich auf 2,75 Prozent gesenkt. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass nicht ausreichend auf die möglichen Zinsänderungen hingewiesen wird, was zu einer irreführenden Wahrnehmung führen könnte.
Kritik an der Einlagensicherung
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Art und Weise, wie Trade Republic mit der Einlagensicherung umgeht. Während Einlagen bei Partnerbanken gemäß gesetzlichen Vorgaben bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind, besteht keine vollständige Sicherheit für Einlagen, die in Liquiditätsfonds investiert sind. Diese Fonds sind nicht im gleichen Maße abgesichert, und beim Anleger entstehen unklarheiten über die Verteilung seiner Guthaben.
Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, hebt hervor, dass die Informationen zur Einlagensicherung in der App von Trade Republic schwer auffindbar sind. Zudem hat der Anbieter das Recht, die Verteilung der Kundengelder nach eigenem Ermessen zu ändern, was zusätzliche Fragen zu Transparenz und Sicherheit aufwirft. Bei Markturbulenzen könnten Liquiditätsfonds sogar Wertverluste erleiden, was die Situation weiter verkompliziert.
Transparenz und Verantwortung
Trade Republic weist jedoch die Vorwürfe vehement zurück und betont, dass die Informationen sowohl in der App als auch auf der Website transparent dargelegt sind. Zudem sei die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken seit Mai 2024 bekannt und schütze die Anleger bis zu den genannten Beträgen. Trotz dieser Argumente sieht die Verbraucherzentrale in der Werbestrategie des Unternehmens ein geschäftspolitisches Kalkül, das nicht im besten Interesse der Kunden ist.
Die Klage wird nun vor dem Landgericht Berlin II verhandelt, nachdem eine vorherige Abmahnung erfolglos geblieben war. Die Auseinandersetzung wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung von FinTech-Unternehmen auf, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz von Angeboten und Leistungen.