
Die geplante Reise von Nancy Faeser, der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Deutschlands, sowie dem österreichischen Innenminister Gerhard Karner nach Damaskus, wurde am 27. März 2025 aufgrund konkreter Hinweise auf eine mögliche terroristische Bedrohung abgesagt. Die Entscheidung fiel noch vor dem Abflug aus Amman, Jordanien. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, dass die Sicherheitsbedenken für die Delegation und die unterstützenden Sicherheitskräfte als nicht verantwortbar eingestuft wurden. Diese Reise war unter strengen Sicherheitsvorkehrungen organisiert und nicht öffentlich bekannt gegeben worden, was die Dringlichkeit der Gespräche und die Unsicherheit in der Region verdeutlicht.
Ursprünglich bezog sich die Reise auf Gespräche mit Ministern der Übergangsregierung und Vertretern von UN-Hilfsorganisationen. Die Themen sollten sich insbesondere um Sicherheitsfragen und die Perspektiven für die Rückkehr syrischer Flüchtlinge drehen. Deutschland und Österreich verfolgen derzeit das Ziel, schwere Straftäter und Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit in ihre Heimat zurückzuführen. In diesem Kontext wurde auch die deutsche Botschaft in Damaskus, die seit 2012 geschlossen war, von Außenministerin Annalena Baerbock kürzlich eröffnet, was den diplomatischen Austausch mit dem Land unterstreicht.
Sicherheitslage in Syrien
Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt und fragil. Ein Angriff, der jüngst von alawitischen Anhängern des ehemaligen Präsidenten Baschar al-Assad verübt wurde, führte zu Hunderten von Toten in der Küstenregion. Dieses Ereignis spiegelt die anhaltende Unsicherheit wider, die seit dem Sturz von Assad im Dezember 2024 durch eine Rebellenallianz im Land herrscht. Aktuell wird Syrien von einer Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa geleitet.
Zusätzlich wurde am 10. März ein Abkommen zwischen der Übergangsregierung und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) vereinbart. Dennoch bleibt die Lage komplex. Deutschland und Österreich sind dabei, Regelungen auszuarbeiten, die es syrischen Geflüchteten ermöglichen sollen, vorübergehend in ihre Heimat zu reisen, ohne ihren Schutzstatus zu verlieren.
Asylanträge und Verfahrensaufschub
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trifft aufgrund der unsicheren Verhältnisse in Syrien gegenwärtig keine Entscheidungen über Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen. Diese Anordnung, die am 9. Dezember 2024 erlassen wurde, spiegelt sich auch in ähnlichen Regelungen in anderen europäischen Ländern wider. In Bezug auf syrische Asylbewerber erfüllt das BAMF weiterhin bestimmte administrative Aufgaben, beispielsweise bei Unzulässigkeitsüberprüfungen, jedoch werden sicherheitsrelevante Verfahren nur in Einzelfällen entschieden.
Die Bearbeitung von Asylverfahren wird erneut aufgenommen, sobald die Gründe für den Verfahrensaufschub wegfallen. Dennoch bleibt unklar, wann eine tragfähige Beurteilung der Sicherheitslage in Syrien möglich sein wird. Momentan leben rund 975.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, darunter etwa 10.200 Personen, die ausreisepflichtig sind, was die Herausforderung der Integration und Rückführung zusätzlich verstärkt. Nancy Faeser betonte die Notwendigkeit einer Grundversorgung in Syrien, um die Rückkehr von Flüchtlingen zu erleichtern und die Situation vor Ort zu stabilisieren.