
Die Führerscheinstelle des Enzkreises muss derzeit aufgrund personeller Engpässe mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Die reduzierte Erreichbarkeit ist ein direktes Ergebnis dieser Herausforderungen, wie pz-news.de berichtet. Bürger können die Behörde nur von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr telefonisch kontaktieren. Trotz dieser Einschränkungen können Anträge auf einen Führerschein im Rathaus der jeweiligen Wohnortgemeinde oder online unter www.enzkreis.de eingereicht werden.
Zusätzlich finden Interessierte auf der Webseite wichtige Informationen zu den verschiedenen Antragsarten, den erforderlichen Unterlagen und den Umtauschfristen für EU-Kartenführerscheine. Dieser Umtausch ist von zentraler Bedeutung, da in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. In Deutschland betrifft dies etwa 42 Millionen Führerscheine, wie bmvi.de erläutert.
Umtauschfristen und Regelungen
Die Regelung zum Umtausch der Führerscheine dient dem Ziel, ein einheitliches und fälschungssicheres Design innerhalb der EU zu schaffen. Laut bundesregierung.de müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Die Fristen gestalten sich folgendermaßen:
- Führerscheine bis 31. Dezember 1998:
- Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959-1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
- Geburtsjahr 1965-1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- Führerscheine ab 1. Januar 1999:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Der Umtausch erfolgt in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder teilweise in Bürgerämtern. Dazu sind einige Dokumente erforderlich, darunter ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von etwa 25 Euro. Für nicht bei der aktuellen Behörde ausgestellte Führerscheine muss zudem eine Karteikartenabschrift angefordert werden.
Folgen bei Versäumnis
Besonders wichtig ist, dass nach Ablauf der Frist der alte Führerschein ungültig wird. Bei Unterlassung des Umtauschs droht eine Ordnungswidrigkeit in Form einer Verwarnung mit einem Geldbetrag von 10 Euro. Eine frühzeitige Terminbuchung wird dringend empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die neue EU-Führerscheinversion bleibt 15 Jahre gültig und muss danach ebenfalls erneuert werden. Im Ausland lebende Deutsche sind ebenfalls verpflichtet, ihre Führerscheine umzutauschen, um in Deutschland fahren zu können.
Für die betroffenen Bürger ist es daher wichtig, sich rechtzeitig mit den notwendigen Informationen auseinanderzusetzen, um Stress und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.