
Am 6. März 2025 wurde der 70-jährige Dr. Rainer Z. vom Amtsgericht München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen wegen Verleumdung und Betrugs. Der Fall hat hohe Wellen geschlagen, da es um einen Racheakt gegen den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Prof. Matthias Graw, geht. Der Angeklagte hatte versucht, Graw mit einem gefälschten Plagiat zu diskreditieren und damit dessen akademischen Ruf zu schädigen.
Das Gericht blieb dabei vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Da die Strafe zwei Jahre übersteigt, kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Z.s Verteidigung hatte Freispruch gefordert, doch die Beweise waren überwältigend.
Hintergrund des Racheakts
Das Motiv für die Straftaten geht auf persönliche Umstände zurück. Z.s Mutter war 2020 gegen seinen Willen im Institut für Rechtsmedizin obduziert worden, was ihn zu seinem geplanten Racheakt motivierte. Um den Eindruck zu erwecken, dass Graw in seiner Doktorarbeit plagiiert hatte, beauftragte Z. Helfer in Pakistan, ein gefälschtes wissenschaftliches Werk zu erstellen, das den Anschein erwecken sollte, als wäre es vor 1987 erschienen. Aus Graws Dissertation, die 1987 eingereicht wurde, wurden Passagen und Abbildungen in das gefälschte Werk eingefügt.
Das gefälschte Buch, betitelt als „Colchicine – 100 Years of Research“, soll in Serbien gedruckt worden sein und wirkte täuschend echt. Z. führte einen ausgeklügelten Plan durch, indem er Plagiatsjäger auf das Buch hinwies und versuchte, es online auf Auktionsplattformen zu versteigern. Sein Ziel war es, Graws Doktortitel in Frage zu stellen.
Der Prozess und seine Entwicklung
Der Prozess hatte sich mehrfach verzögert, unter anderem weil Z. sich zu einem früheren Zeitpunkt nicht hatte blicken lassen. Trotz der Schwierigkeiten waren die Beweise, die im Laufe der Verhandlungen präsentiert wurden, erdrückend. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass Z. sogar Plagiats-Sachverständige beauftragt hatte, um Graws Dissertation zu überprüfen. Diese behaupteten, Graw habe Passagen aus einem angeblichen wissenschaftlichen Werk aus der DDR von 1982 übernommen, was sich jedoch als Fälschung herausstellte.
Die Universität Hamburg hatte ein Prüfverfahren eingeleitet, das jedoch eingestellt wurde, nachdem die Fälschung entdeckt worden war. Ein Plagiatsgutachter kam zunächst zu dem Ergebnis, dass Graw etwa 80 Prozent seiner Doktorarbeit kopiert habe. Diese Behauptung wurde jedoch schnell widerlegt, als Ungereimtheiten festgestellt wurden, die die Kriminalpolizei auf den Plan riefen. Graw, der seit 2009 Leiter der Münchner Rechtsmedizin ist, wollte mit den Vorwürfen einfach nichts zu tun haben.
Laut den Ermittlungen war Z.s Motiv vor allem von Rache geprägt. Der Tod seiner Mutter und die anschließende Obduktion hatten ihn zu dem verzweifelten Schritt getrieben, sich an Graw zu rächen. Im Prozess schwieg Z. zunächst, während das Gericht die Fakten untersucht und die Beweise gewürdigt hat.
Die Verhandlung ist nun abgeschlossen, das Urteil wurde gefällt. Z. droht eine Haftstrafe, die ihn für lange Zeit von der Öffentlichkeit fernhalten wird.
Für weitere Details über den Fall berichtet pz-news.de, während tz.de zusätzliche Einblicke in die Motivation des Angeklagten liefert. Der gesamte Kontext und weitere Hintergründe sind bei bild.de zu finden.