
Am Sonntag bemerkte Volker Kühn aus Ailingen Sehstörungen sowie ein Schwimmen im rechten Auge und entschied sich, einen Augenarzt aufzusuchen. Der Verdacht auf eine mögliche Netzhautschädigung veranlasste ihn, im Internet nach einer Notfallpraxis für Augenheilkunde in der Bodensee-Region zu suchen. Allerdings stieß er auf keine Liste der diensthabenden Praxen. In seiner Not rief er die Nummer des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unter 116 117 an, doch die Ansage brach ab, was seine Verzweiflung noch verstärkte.
Kühn wandte sich daraufhin erneut an seinen regulären Augenarzt, um Informationen zum Notdienst zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Letztendlich fuhr ihn seine Frau zum Notfalldienst im Klinikum Friedrichshafen, auch wenn dieser nicht für Augenprobleme zuständig war. Laut der KVBW existieren in Baden-Württemberg lediglich vier zentrale Anlaufstellen für den augenärztlichen Bereitschaftsdienst, und zwar in Mannheim, Heilbronn, Stuttgart und Freiburg. Im Bodenseekreis gibt es keine zentrale fachärztliche Bereitschaftspraxis. Stattdessen organisieren die Augenärzte einen Bereitschaftsdienst übergreifend für mehrere Regionen.
Missverständnisse im Notfalldienst
Die diensthabenden Ärzte im Klinikum Friedrichshafen konnten ebenfalls keine Notfallpraxis ausfindig machen und scheiterten bei einem weiteren Anruf der 116 117. Kühn versuchte, seinen Fall mit der KVBW zu klären, erhielt jedoch die Rückmeldung, dass von seiner Nummer niemand angerufen habe. In der Notaufnahme wurde er schließlich zur Augenklinik in Ulm überwiesen, um den Verdacht einer Netzhautablösung abzuklären.
Gegen 15 Uhr fuhren Kühn und seine Frau nach Ulm und erreichten die Klinik gegen 18.30 Uhr. Dort wurde eine größere Ablösung vom Glaskörper diagnostiziert, was ernst genommen werden musste. Nach einem langen Tag und insgesamt 200 gefahrenen Kilometern kehrten sie gegen 19.10 Uhr nach Hause zurück. Kühn hatte mittlerweile drei Nachsorgetermine bei seinem Augenarzt wahrgenommen und war erleichtert, dass keine bleibenden Schäden zurückbleiben würden.
Kritik an der KVBW
Seine Wut richtete Kühn jedoch an die KVBW für das unzureichende Notfallnetz. Er beanstandete den fehlenden Zugang zu Informationen für Bereitschaftsärzte. Das Landratsamt verwies auf die Zuständigkeit der KVBW und machte deutlich, dass keine Verpflichtung bestehe, aktuelle ärztliche Bereitschaftsdienste zu veröffentlichen. Kühn empfindet die mangelnde Informationsverfügbarkeit als eine Form unterlassener Hilfeleistung.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg ist grundsätzlich darauf ausgelegt, unkompliziert zugänglich zu sein. In der Regel gibt es bei akuten Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechzeiten keinen Termin und keine vorherige Anmeldung unter 116 117. Eine Online-Karte kann zudem helfen, eine Bereitschaftspraxis in der Nähe zu finden, die abends oder am Wochenende geöffnet hat. Die Bereitschaftspraxen sind in ganz Baden-Württemberg zentral organisiert, damit Patienten immer eine verlässliche Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Die KVBW selbst hat auf ihrer Website zahlreiche Informationen zu den Bereitschaftsdiensten bereitgestellt und weist darauf hin, dass in 24 großen Städten, darunter Stuttgart und Freiburg, auch ein ärztlicher Bereitschaftsdienst beim Kinderarzt verfügbar ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Patienten in dringenden Fällen adäquat behandelt werden, auch außerhalb der regulären Sprechzeiten.