
Am 16. Januar 2025 warnen die Behörden erneut Autofahrer in Friedrichshafen vor mobilen Blitzern. In der Stadt, die sich in Baden-Württemberg befindet, ist der Blitzerstandort an der B 31, PLZ 88045, aufgeführt. Laut news.de wurde die Geschwindigkeitsmessung um 17:22 Uhr registriert, wobei das Tempolimit auf dieser Strecke 80 km/h beträgt.
Die Verkehrskontrollen in der Region sind Teil der Bestrebungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. Die Polizei führt regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch, die im gesamten Stadtgebiet von Friedrichshafen stattfinden können. Der Bodenseekreis ist dabei mit der Überwachung von Verkehrssituationen betraut. In diesem Zusammenhang werden auch alle erfassten Verkehrsverstöße vom zuständigen Verkehrszug bearbeitet.
Vielfältige Geschwindigkeitsüberwachung
Im Bodenseekreis sind insgesamt 26 Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet. Diese befinden sich an verschiedenen strategischen Punkten, einschließlich stark frequentierter Straßen wie der Markdorfer Straße und der L 205, die nach Eriskirch führt. Zusätzlich zu den stationären Anlagen sind drei mobile Messzüge mit fachkundigem Personal im Einsatz. Auch drei semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen in Anhängern unterstützen die Überwachung der Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen kommen unterschiedliche technische Methoden zum Einsatz. Laut bussgeldkatalog.org gehören dazu Blitzer, Radarfallen, Lichtschranken, Piezosensoren, Induktionsschleifen und Lasermessgeräte. Diese Technologien helfen der Polizei, Verstöße präzise zu erfassen und die Verkehrsteilnehmer konsequent zur Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen anzuhalten.
Bußgelder und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen variieren je nach Schwere des Verstoßes und ob dieser innerorts oder außerorts geschehen ist. Beispielsweise sehen die gesetzlichen Vorgaben vor, dass bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h innerorts ein Bußgeld von 30 Euro verhängt wird, während außerorts nur 20 Euro anfallen. Die vollständigen Strafen für innerorts und außerorts sind ebenso im Bußgeldkatalog verankert.
Bußgeldkatalog (innerorts) | Betrag (Euro) |
---|---|
bis 10 km/h | 30 |
11 – 15 km/h | 50 |
16 – 20 km/h | 70 |
21 – 25 km/h | 115 (1 Punkt) |
26 – 30 km/h | 180 (1 Monat Fahrverbot) |
31 – 40 km/h | 260 (1 Monat Fahrverbot) |
41 – 50 km/h | 400 (1 Monat Fahrverbot) |
51 – 60 km/h | 560 (2 Monate Fahrverbot) |
61 – 70 km/h | 700 (3 Monate Fahrverbot) |
über 70 km/h | 800 (3 Monate Fahrverbot) |
Ein Verstoß gegen das Verbot der Benutzung von Radarwarnern während der Fahrt ist ebenfalls strafbar. Der Einsatz von Blitzer-Apps ist hingegen erlaubt, solange diese nicht während der Fahrt aktiviert werden. Diese Regelungen stammen aus Paragraph 23 StVO und unterstreichen die Bemühungen der Behörden, die Straßen sicherer zu machen.