
Zwischen dem 7. und 12. März 2025 führte die Bundespolizei in Lindau eine Vielzahl von Vollstreckungsmaßnahmen durch, bei denen neun Haftbefehle erfolgreich umgesetzt wurden. In dieser Zeit beglichen drei gesuchte Personen ihre ausstehenden Schulden bei der Justiz, während einige andere in Haft genommen wurden.
Ein bemerkenswerter Fall war der eines 35-jährigen Mannes, der am Freitag am Bahnhof Lindau-Reutin kontrolliert wurde. Er hatte insgesamt sechs Vollstreckungshaftbefehle gegen sich und ließ sich diese durch die Bezahlung von rund 400 Euro, die er noch an Geldbußen der Nürnberger Verkehrsüberwachung offen hatte, erlassen. Nach der Begleichung seiner Schulden konnte er ohne Weiteres weiterreisen.
Gesuchte Personen und ihre Schulden
Ein 31-jähriger Mann, der als Passagier in einem Fernbus aus München kontrolliert wurde, bezahlte eine Geldstrafe von 108 Euro. Durch die sofortige Zahlung wurde ein gegen ihn erlassener Vollstreckungshaftbefehl aufgehoben, sodass er seine Reise nach Lyon fortsetzen konnte.
Ein 27-jähriger Mann wurde auf einem Parkplatz aufgrund von Steuerhinterziehung gesucht. Er konnte eine Haftstrafe abwenden, indem er eine ausstehende Geldstrafe von über 1300 Euro vor Ort beglich.
Ein weiterer Fall betraf einen 48-jährigen Mann, der am Grenzübergang Hörbranz kontrolliert wurde. Er war wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden, hatte jedoch seine Geldstrafe nicht bezahlt. Diese unangenehme Situation führte dazu, dass er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen antreten musste.
Vergleich mit anderen Fällen
Bereits am 30. Januar 2025 vollstreckte die Bundespolizei innerhalb von nur drei Stunden zwei Haftbefehle. Ein 36-jähriger Tunesier wurde festgenommen, nachdem er aus Belgien eingereist war. Er war 2022 vom Landgericht Kassel wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden und hatte bereits 384 Tage Untersuchungshaft hinter sich. Nach mehreren vergeblichen Anläufen, seiner Freiheitsstrafe nachzukommen, wurde er schließlich in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
In einem weiteren Fall wurde ein Rumäne gefasst, der aufgrund eines Haftbefehls wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt verhaftet wurde. Auch er konnte eine Geldstrafe von 1800 Euro nicht bezahlen und muss nun eine 60-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde in Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen untergebracht.
Statistische Hintergründe
Im Kontext dieser Entwicklungen veröffentlichte das Statistische Bundesamt einen Bericht zum Strafvollzug in Deutschland, der am 31. März 2023 beendet wurde. Der Bericht dokumentiert die Anzahl und Struktur der in Justizvollzugsanstalten einsitzenden Personen, die wegen Freiheits- oder Jugendstrafe oder angeordneter Sicherungsverwahrung inhaftiert sind. Die veröffentlichten Daten stammen von den Statistischen Ämtern der Länder und orientieren sich am Straf- und Sanktionsrecht. Die letzte Veröffentlichung dieser Datenreihe fand für das Berichtsjahr 2022 statt. Weitere Informationen sind auf der Homepage von destatis.de verfügbar.