Alb-Donau-Kreis

Gigabit für alle: Baden-Württemberg investiert 207 Millionen Euro in schnelles Internet!

Am 10. Februar 2025 übergab Digitalisierungsminister Thomas Strobl in Stuttgart Förderbescheide in Höhe von insgesamt 207 Millionen Euro für den Breitbandausbau in Baden-Württemberg. Mit dieser Maßnahme soll ein flächendeckendes Gigabitnetz realisiert werden, um sicherzustellen, dass kein Haushalt, keine Schule und kein Unternehmen von der digitalen Welt abgeschnitten bleibt. Dieses Engagement ist Teil einer umfassenden Strategie, die seit 2016 angestoßen wurde. Seither hat das Land insgesamt 3,2 Milliarden Euro in den Ausbau des schnellen Internets investiert.

Durch die Förderung des Bundes in Höhe von 3,53 Milliarden Euro ergibt sich ein Gesamtfördervolumen von 6,73 Milliarden Euro zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Land. In dieser neuen Runde der Fördermittel profitieren insgesamt 21 Institutionen aus 17 Landkreisen, die 36 Förderbescheide in Höhe von exakt 207.277.828,50 Euro erhalten. Geplant sind 37.460 neue Teilnehmeranschlüsse, darunter sind 18 Anschlüsse für Schulen, 2.514 für Unternehmen, 45 für öffentliche Einrichtungen und 70 für schwer erreichbare Grundstücke.

Höhepunkte der Förderung

Die höchste Fördersumme für ein Einzelprojekt erhält die OEW Breitband GmbH. Sie wird mit 57.924.182,40 Euro für den Breitbandausbau in mehreren Gemeinden im Landkreis Alb-Donau unterstützt. Die Gesamtinvestitionen liegen bei etwa 144,8 Millionen Euro, wobei der Bund 50 Prozent dieser Kosten übernimmt. Die OEW-Breitband-GmbH trägt zudem einen Eigenanteil von 10 Prozent.

Unter den weiteren geförderten Projekten ist die Gemeinde Schemmerhofen im Landkreis Biberach, die 3.879.830,80 Euro für den Breitbandausbau erhält. Auch der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach kann sich über eine Förderung von 20.800.000,00 Euro freuen, die mehreren Gemeinden zugutekommt. Für den Ausbau des schnellen Internets erhält die Gemeinde Weil im Schönbuch 408.420,80 Euro.

Unterversorgung als Voraussetzung

Die Maßnahme zur Förderung des Breitbandausbaus richtet sich gezielt an Gebiete, die als unterversorgt gelten. Laut den Bestimmungen erfolgt diese Definition, wenn die Download-Geschwindigkeit unter 500 Mbit/s liegt oder weniger als 200 Mbit/s bei symmetrischer Übertragung erreicht wird. Unterversorgte Gebiete lassen sich über den Breitbandatlas des Bundes identifizieren.

Vor der Vergabe von Fördermitteln wird geprüft, ob in den nächsten drei Jahren ein privatwirtschaftliches Unternehmen plant, eine NGA-Breitbandinfrastruktur in den betroffenen Gebieten zu errichten. Eine entsprechende Markterkundung zur Feststellung des Ausbaubedarfes ist obligat. Die Förderanträge müssen elektronisch über das Serviceportal service-bw eingereicht oder alternativ per E-Mail an breitband@im.bwl.de gesendet werden.

Die Offensive für den Breitbandausbau ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie von Baden-Württemberg und unterstützt nicht nur die Haushalte, sondern auch die Infrastruktur von Schulen und Unternehmen. Diese Investitionen sind entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern und den Zugang zu digitaler Infrastruktur zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
baden-wuerttemberg.de
Weitere Infos
im.baden-wuerttemberg.de

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