Raubüberfall in Göppingen: Täter mit Pfefferspray gefasst!
Göppingen: 23-jähriger Mann überfällt Geschäft mit Reizstoffsprühgerät. Polizei fasst Täter nach Verfolgung.

Raubüberfall in Göppingen: Täter mit Pfefferspray gefasst!
In Göppingen, genauer gesagt in der Holzheimer Straße, gab es heute einen rauschenden Raubüberfall, der für einige Aufregung gesorgt hat. Kurz vor 18:45 Uhr betrat ein 23-jähriger Mann ein Geschäft und ging direkt zur Kasse. Dort schoss er unvermittelt mit einem Reizstoffsprühgerät auf die Angestellten, die vermutlich nicht mit dieser Attacke rechneten. Das macht einen Schreck! In diesem Moment entwendete der Täter eine Geldkassette und nahm sofort Reißaus.
Einer der Zeugen ließ sich nicht aus der Ruhe bringen und verfolgte den flüchtenden Mann bis zum nächsten Freibad. Dies führte zu einer blitzschnellen Reaktion der Polizei, die eine großangelegte Fahndung startete. Etwa um 19 Uhr war der Mann bereits vorläufig festgenommen. Die Beschreibung des Täters stimmte überein, allerdings blieb sowohl das Raubgut als auch das verwendete Sprühgerät verschwunden.
Die rechtlichen Hintergründe
Das verwendete Reizstoffsprühgerät versprüht Reizgasaerosol, meist in Form von Tränengas oder Pfefferspray. Diese Geräte sind in Deutschland in der Regel für den Einsatz bei Polizei und Bundeswehr reserviert, kommen aber auch in zivilen Versionen vor. Seit Anfang der 2000er Jahre hat die Polizei in Deutschland auf Pfefferspray gesetzt, um mildere Maßnahmen als den Schlagstock oder Schusswaffen zu verwenden. Damit sollen die Verhältnismäßigkeit und die Sicherheit der Beamten sowie der Zivilbevölkerung gewahrt bleiben.
Reizstoffsprühgeräte sind im deutschen Waffengesetz als Sprühgeräte klassifiziert und dürfen ab einem Alter von 14 Jahren besessen und mitgeführt werden. Das könnte erklären, warum der Täter hier zugriff. Die Reichweite solcher Geräte kann zwischen 2,5 und 4 Meter liegen, was bedeutet, dass sie durchaus effektiv zur Selbstverteidigung eingesetzt werden können, wenn auch in rechtlich grauen Bereichen bei der Tierabwehr.
Folgen des Übergriffs
Obwohl der Täter schnell vorläufig festgenommen wurde, geschah dies jedoch nicht ohne Folgen. Er wurde auf ein Polizeirevier gebracht, und die Staatsanwaltschaft ordnete eine vorläufige Festnahme zur Klärung der Haftfrage an. Letztendlich entschied man jedoch, ihn wieder auf freien Fuß zu setzen, was Fragen aufwirft. Damit bleibt die Sicherheit der Anwohner in Göppingen weiterhin ein Thema, das es wert ist, im Auge behalten zu werden.
Die Geschehnisse in Göppingen zeigen einmal mehr, dass in der heutigen Zeit Vorsicht geboten ist. Man weiß nie, was einem über den Weg läuft – selbst beim Einkaufen in der Nachbarschaft!