EuGH-Urteil: Airlines müssen Vermittlungsgebühren zurückerstatten!

EuGH-Urteil: Airlines müssen bei Flugannullierungen auch Vermittlungsgebühren erstatten. Infos zum Urteil und Verbraucherrechte.
EuGH-Urteil: Airlines müssen bei Flugannullierungen auch Vermittlungsgebühren erstatten. Infos zum Urteil und Verbraucherrechte. (Symbolbild/MBW)

EuGH-Urteil: Airlines müssen Vermittlungsgebühren zurückerstatten!

Leinfelden-Echterdingen, Deutschland - Die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Flugstornierungen und Rückerstattungen sorgen für Gesprächsstoff unter Reisenden. So hat der Generalanwalt Rimvydas Norkus am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Schlussantrag klargestellt, dass Fluggesellschaften im Fall von Annulierungen die an Vermittler gezahlten Gebühren zurückerstatten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt oder nicht, wie Epoch Times berichtet.

Im konkreten Fall, der den Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der niederländischen Airline KLM betrifft, hatten Fluggäste Tickets über das Portal Opodo gebucht. KLM annullierte die Flüge und erstattete lediglich die Ticketkosten von rund 1.958 Euro, statt der tatsächlichen Summe von 2.053 Euro. Der Differenzbetrag von 95,14 Euro, der die Vermittlungsgebühr von Opodo abdeckt, wurde nicht berücksichtigt. Das führte dazu, dass die Fluggäste ihre Ansprüche dem VKI anvertrauten, der nun die Erstattung der gesamten Gebühr von KLM fordert, wie ORF hervorhebt.

Das Urteil des EuGH

Der Generalanwalt Norkus fordert, dass die Verordnung über Fluggastrechte aus dem Jahr 2004 so interpretiert werden soll, dass die Rückerstattung die Vermittlungsgeühr einschließt. Eine Verbindung zwischen der Airline und dem Vermittler reicht aus, um ein Wissen der Airline über die Provision und ihre Billigung anzunehmen. KLM hatte bereits seit längerem mit Opodo zusammengearbeitet, was das Gericht in seine Überlegungen einbezieht. Die Airline müsste lediglich nachweisen, dass sie von der Provision nichts wusste und diese nicht billigte, um sich von der Erstattungspflicht befreien zu können, so die Argumentation des Generalanwalts.

Diese Klärung könnte weitreichende Auswirkungen auf tausende Reisende haben, die in ähnlichen Situationen sind. Fluggesellschaften sind nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) verpflichtet, sich um das Wohlergehen ihrer Passagiere zu kümmern, und dies schließt auch die Verantwortung für gebuchte Services über dritte Plattformen mit ein. Flugärger kann oft eine Ausgleichszahlung zwischen 125 und 600 Euro nach sich ziehen, falls das Flugzeug verspätet oder gar nicht abflog, wie Verbraucherzentrale erläutert.

Rechte der Fluggäste

Fluggäste, die von Annullierungen betroffen sind, können sich auf verschiedene Rechte berufen. Bei einem Hin- und Rückflug von weniger als 1.500 km, der mehr als 3 Stunden verspätet ankommt, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro, während bei weiteren Entfernungen die Beträge entsprechend ansteigen können. Bei einer Annullierung gibt es zusätzliche Unterstützungsleistungen, wie die Erstattung des Ticketpreises oder Betreuungsdienste bei längeren Wartezeiten am Flughafen.

Es bleibt abzuwarten, wie letztlich das Urteil des EuGH ausfallen wird und welche Konsequenzen sich daraus für die Airlines ergeben. Klar ist jedoch, dass die Rechte der Konsumenten, insbesondere in der turbulenten Welt des Reisens, zunehmend in den Vordergrund rücken.

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OrtLeinfelden-Echterdingen, Deutschland
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