Urteil zum Compact-Verbot: Entscheidung im Schauprozess am 24. Juni!

Am 24. Juni 2025 verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“.
Am 24. Juni 2025 verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“. (Symbolbild/MBW)

Urteil zum Compact-Verbot: Entscheidung im Schauprozess am 24. Juni!

Pforzheim, Deutschland - Das Thema, das derzeit in Deutschland und auch in ganz Europa für Aufregung sorgt, ist das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“. Am 24. Juni wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil in einer besonders brisanten Angelegenheit verkünden. Bei einer zweitägigen Verhandlung wurde intensiv über die Rechtmäßigkeit des Verbots diskutiert, wobei sich eine zentrale Frage stellte: Sind die umstrittenen Aussagen des Magazins lediglich Meinungsäußerungen oder verstoßen sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung? Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft gab die bevorstehende Entscheidung am Ende der Anhörung bekannt, die aufgrund ihrer Tragweite auch über die Gerichtssäle hinaus Beachtung findet.

Die Verhandlung hatte es in sich. Die Beziehungen der „Compact“-Macher, insbesondere zu Martin Sellner – einem prominenten österreichischen Rechtsextremisten – standen im Fokus. Sellner ist nicht nur regelmäßiger Autor, sondern auch ein einflussreicher Akteur in der rechtsextremen Szene und hat an Treffen beteiligt, die in der Öffentlichkeit als problematisch gelten. Chefredakteur Jürgen Elsässer lobte Sellner zwar als mutig und unbestechlich, distanzierte sich aber von einigen seiner Inhalte. Er hatte sogar eine Sonderausgabe des Magazins herausgebracht, um angeblichen „Geächteten“ eine Stimme zu geben.

Hintergründe des Verbots

Das Verbot wurde im Juli 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen. Ihre Begründung war klar: „Compact“ sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene, das gegen Jüdinnen und Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte sowie gegen die parlamentarische Demokratie hetze. Dieses Verbot wurde in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt, sodass das Magazin weiterhin erscheinen konnte. Elsässer selbst gab an, dass sein Magazin als Plattform für „engagierten Journalismus“ fungiere, während die Vertreter des Innenministeriums klarstellten, dass sie über 240 Seiten an Beweisen vorlegen konnten, die Äußerungen beinhalteten, die Menschenwürde und Demokratie verletzen.

Ein weiteres Dementi kam von Elsässer selbst, der behauptete, dass kritisierte Textpassagen als Ausnahmen zu betrachten seien und er in Metaphern rede. Der Prozessvertreter des Bundesinnenministeriums zitierte dabei Passagen zu Migrantenthemen, die in der Öffentlichkeit für Aufregung sorgten. „Wir wollen das Regime stürzen“, äußerte sich Elsässer provozierend in einer Stellungnahme, die vom Vorsitzenden Richter im Gerichtsaal zitiert wurde.

Reaktionen und weitere Entwicklungen

Die Unterstützung für Elsässer war im Gerichtssaal spürbar, als seine Sympathisanten während der Anhörung applaudierten. Während das gesamte Verfahren für das Magazin von großer Bedeutung ist, ist die Verkaufszahl von rund 40.000 gedruckten Exemplaren pro Monat und die Online-Präsenz mit 512.000 Abonnenten auf YouTube nicht zu unterschätzen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dem Magazin eine eigene Seite gewidmet und stufte es als Teil des Widerstandsmilieus ein, was die Sichtweise auf die Inhalte weiter verstärkt.

Damit steht die gesellschaftliche Debatte um Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Grenzen der öffentlich geäußerten Meinung mehr denn je im Raum. Ob die „Compact“-Macher nach dem Urteil noch zum Bundesverfassungsgericht ziehen werden, bleibt abzuwarten, doch klar ist, dass es auch in Zukunft ein heißes Eisen bleiben wird. Bei der bevorstehenden Entscheidung im Juni dürfte die Öffentlichkeit gebannt sein und abwarten, wie das Gericht auf die schwerwiegenden Vorwürfe reagiert.

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OrtPforzheim, Deutschland
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