Unfall an der Schleuse Iffezheim: Betrunken oder ohnmächtig? Gericht urteilt!

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Heute beginnt in Karlsruhe der Berufungsprozess zur Steuerfrau, die 2023 einen Frachter in die geschlossene Schleuse Iffezheim steuerte.

Heute beginnt in Karlsruhe der Berufungsprozess zur Steuerfrau, die 2023 einen Frachter in die geschlossene Schleuse Iffezheim steuerte.
Heute beginnt in Karlsruhe der Berufungsprozess zur Steuerfrau, die 2023 einen Frachter in die geschlossene Schleuse Iffezheim steuerte.

Unfall an der Schleuse Iffezheim: Betrunken oder ohnmächtig? Gericht urteilt!

Das heutige Datum, der 4. November 2025, steht für einen markanten Tag in Karlsruhe, wo der Berufungsprozess rund um den schweren Unfall an der Schleuse Iffezheim beginnt. Ein schockierendes Ereignis, das nicht nur die Schifffahrt in der Region betroffen hat, sondern auch viele Fragen aufwirft. Im November 2023 steuerte eine Steuerfrau mit dem voll beladenen Frachter „La Primavera“ ungebremst in die geschlossene Schleuse und rammte das Schleusentor. Dies führte zu einem beachtlichen Millionenschaden, da das 80 Tonnen schwere Tor nicht nur zerstört, sondern auch ersetzt werden musste. Die Schleuse konnte erst über ein Jahr nach dem Vorfall wieder in den Normalbetrieb switching gehen.

Die Steuerfrau wurde dafür bereits vom Schifffahrtsgericht Kehl verurteilt. Ihr drohte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe, die nun im Schifffahrtsobergericht am Oberlandesgericht Karlsruhe überprüft wird. Ein zentraler Aspekt der Verhandlung ist die Frage, ob sie beim Unfall betrunken war oder nicht. Während sie angibt, ohnmächtig geworden zu sein und genetisch bedingte Herzprobleme nachgewiesen wurden, stehen die Alkoholwerte, die nach dem Vorfall festgestellt wurden, im krassen Gegensatz dazu.

Alkoholtests und Gedächtnisverlust

Die Steuerfrau stritt im Nachhinein ab, über ihren Konsum von Alkohol nach dem Aufprall zu sprechen. Laut den ermittelten Daten wies sie jedoch eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,13 Promille auf. Zuvor gab die Frau zu, zwei bis drei Gläser Wein in der Nacht vor dem Unfall getrunken zu haben. Am Tag des Unfalls fiel sie offenbar in ein Gedächtnisloch und konnte sich nicht an die Geschehnisse vor dem Zusammenstoß erinnern. Nach dem Aufprall soll sie zudem in ihre Kajüte zurückgekehrt sein und ein weiteres Glas Wein konsumiert haben.

Die Situation wird durch die Tatsache kompliziert, dass parallel zu dem Strafprozess ein Zivilverfahren gegen die niederländische Reederei läuft. In diesem wird es um die Schadenszahlungen gehen, die aus dem katastrophalen Vorfall resultieren. Mit einem Schaden von mehreren Millionen Euro dürfte die Reederei nur zögerlich zur Kasse bitten.

Der Fall um die Steuerfrau illustriert eindrücklich, wie unvorhersehbar das Leben auf dem Wasser sein kann. Selbst während routinierter Fahrten können unerwartete Ereignisse dramatische Konsequenzen haben. Nun bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und ob sich die Tragödie an der Schleuse Iffezheim im Nachhinein als ein menschliches Missgeschick oder als ein klarer Fall von Fahrlässigkeit herausstellt.