Zoll stoppt Schwarzarbeit: 266 Bauarbeiter im Visier der Ermittler!

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Zollkontrollen im Alb-Donau-Kreis: Ermittlung gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße auf Baustellen in Laichingen, Langenau, Laupheim.

Zollkontrollen im Alb-Donau-Kreis: Ermittlung gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße auf Baustellen in Laichingen, Langenau, Laupheim.
Zollkontrollen im Alb-Donau-Kreis: Ermittlung gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße auf Baustellen in Laichingen, Langenau, Laupheim.

Zoll stoppt Schwarzarbeit: 266 Bauarbeiter im Visier der Ermittler!

Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben am Montag unverzüglich eine Sonderkontrolle im Bezirk des Hauptzollamts Ulm durchgeführt. Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, wurden dabei in den Städten Laichingen, Langenau und Laupheim insgesamt 266 Bauarbeiter auf 16 Baustellen überprüft. 26 Mitarbeiter waren im Einsatz, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Dabei standen nicht nur Großbaustellen, sondern auch private Bauvorhaben im Fokus der Ermittler.

Insgesamt wurden 130 Bauarbeiter durch die Zollbeamten geprüft. Alarmierend ist, dass in 17 Fällen der Verdacht auf Gesetzesverstöße besteht, darunter sind zehn Fälle von Nichtzahlung des Mindestlohns. Zudem gibt es vier Hinweise auf Scheinselbstständigkeit und drei Fälle von Meldeverstößen. Die Überprüfung der Daten der Sozialkassen sowie Geschäftsunterlagen und Meldungen der Arbeitgeber ist ein zentraler Aspekt der Kontrolle. Laut dem Zoll haben Arbeitgeber aber zwei Wochen Zeit, um die angeforderten Unterlagen einzureichen, bevor belastbare Zahlen zu den Kontrollen veröffentlicht werden.

Der Fokus auf Mindestlohn und Schwarzarbeit

Wie auch die Haufe betont, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein zentrales Anliegen der Zollverwaltung, um den fairen Wettbewerb zu sichern und Arbeitsplätze zu schützen. Seit 2015 wird insbesondere auf die Einhaltung des Mindestlohns geachtet, der ab 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegen wird.

Diese umfassenden Kontrollen sind Teil einer bundesweiten Strategie. Nach den Erfahrungen der Zöllner werden in etwa zehn Prozent der überprüften Fälle Verstöße festgestellt. So ist es nicht überraschend, dass die Zollbehörden im Jahr 2024 nahezu 25.000 Arbeitgeberprüfungen durchführten und dabei hohe Schadenssummen von rund 766 Millionen Euro feststellten. Der Zoll hat nicht nur die Aufgabe, zufällige Kontrollen durchzuführen, sondern auch natürlich bei Verdachtsmomenten einzugreifen.

Zusammenarbeit und Rechte der Zöllner

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die enge Zusammenarbeit der Zollbehörden mit anderen Institutionen wie den Agenturen für Arbeit und den Finanzbehörden. Dies ermöglicht eine umfassende Kontrolle der sozialen Pflichten der Arbeitgeber. Die Zöllner verfügen über dieselben Rechte wie Polizeibeamte und sind in der Lage, bei Verdachtsmomenten entsprechende Verfahren einzuleiten.

Bereits seit Gesetzesänderungen in den Jahren 2019 und 2020 haben die Finanzkontrolle Mitarbeiter auch erweiterte Befugnisse erhalten. Diese umfassen unter anderem die Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten und die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie anderer relevanter Vorschriften.

Zusammenfassend können die Kontrollen nicht nur zu Sanktionen für die Arbeitgeber führen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, sondern sie sind auch ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Lohndumping und unlauterem Wettbewerb. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ergebnisse die aktuellen Prüfungen in den kommenden Wochen bringen werden. Für die zuständigen Ermittler ist es wichtig, die Sichtbarkeit der Zollarbeit zu erhöhen und damit auch zur Prävention von Gesetzesverstößen beizutragen.