Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis: Massive Einschränkungen bis August!

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Im Alb-Donau-Kreis sind Wasserentnahmen aufgrund andauernder Trockenheit eingeschränkt. Maßnahmen gelten bis 5. August 2025.

Im Alb-Donau-Kreis sind Wasserentnahmen aufgrund andauernder Trockenheit eingeschränkt. Maßnahmen gelten bis 5. August 2025.
Im Alb-Donau-Kreis sind Wasserentnahmen aufgrund andauernder Trockenheit eingeschränkt. Maßnahmen gelten bis 5. August 2025.

Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis: Massive Einschränkungen bis August!

Die anhaltende Trockenheit im Alb-Donau-Kreis bleibt besorgniserregend. In vielen Bächen und Flüssen fließt nur noch wenig Wasser, und die Pegelstände liegen zum Teil deutlich unter den üblichen Niedrigwassergrenzen. Die Wetterprognosen lassen auch keine nachhaltige Entspannung erwarten, was die Lage weiter verschärft. Schwäbische.de berichtet, dass die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme erneut verlängert wurde. Ursprünglich war die Regelung am 25. Juni in Kraft getreten und sollte bis zum 15. Juli gelten, nun bleibt sie bis einschließlich 5. August bestehen.

Ein Hoffnungsschimmer gibt es allerdings für bestimmte Gewässer: So sind die Donau und einige Baggerseen von den Beschränkungen ausgenommen, da hier die hydrologischen Kennwerte über den mittleren jährlichen Niedrigstwerten liegen. Auch der Gießen, ein durch die Iller gespeistes Gewässer, ist von der Regelung nicht betroffen. Dennoch ist der Druck auf das ökologische Gleichgewicht enorm. Die niedrigeren Wasserstände führen zu einer Erwärmung der Gewässer, wodurch der Sauerstoffgehalt sinkt – eine kritische Situation für Fische, Amphibien und zahlreiche Kleinstlebewesen.

Ökologische Auswirkungen der Trockenheit

Die Trockenheit hat bereits spürbare Auswirkungen auf die örtlichen Gewässer. Ein niedriger Wasserstand verschlechtert das Verhältnis von geklärtem Abwasser zu natürlichem Flusswasser, was die ökologische Gesundheit gefährdet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat daher die Maßnahmen zur Wasserentnahme klar geregelt. Das Schöpfen von Wasser mit einfachen Handgefäßen bleibt erlaubt, während die Entnahme mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus oberirdischen Gewässern, sowohl im Gemeingebrauch als auch bei genehmigten Entnahmen, untersagt ist. Dies dient dem Schutz der verbleibenden Wasserressourcen und soll verhindern, dass die Situation weiter eskaliert. In begründeten Einzelfällen können betroffene Personen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Wasserbehörde stellen, allerdings werden solche Anträge nur sehr restriktiv genehmigt.

Ähnliche Regelungen sind derzeit auch in anderen Landkreisen Baden-Württembergs in Kraft, wo ähnliche Vorgehensweisen zur Sicherung der Wasserressourcen eingeführt wurden. Geowissenschaft.de weist darauf hin, dass Deutschland insgesamt unter Wasserknappheit leidet, was nicht nur den Alb-Donau-Kreis betrifft. In verschiedenen Bundesländern, darunter Brandenburg und Sachsen-Anhalt, wurden umfassende Maßnahmen ergriffen, um der Problematik entgegenzuwirken.

Aufruf zur Einsicht und Verantwortung

Die Situation ist ernst, und die lokalen Behörden rufen die Bürger zur sparsamen Wassernutzung auf. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, die bis zu 100.000 Euro betragen können. Es ist dringend notwendig, das Bewusstsein für den Wasserverbrauch zu schärfen und Verantwortung zu übernehmen, um die natürlichen Ressourcen zu schützen. Die Maßnahme basiert auf dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz Baden-Württemberg und soll helfen, die ökologischen Funktionsfähigkeiten der Gewässer im Alb-Donau-Kreis zu sichern.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Verfügung haben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, können sich an das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Landkreises wenden. Für detaillierte Informationen ist die Allgemeinverfügung auf der Website des Landkreises einsehbar (Alb-Donau-Kreis.de).