Landratsamt verhängt Wasserentnahme-Verbot: Natur leidet unter Dürre!

Landratsamt verhängt Wasserentnahme-Verbot: Natur leidet unter Dürre!
Alb-Donau-Kreis, Deutschland - Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hat am 25. Juni eine weitreichende Entscheidung getroffen: In einer Allgemeinverfügung wird die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet erheblich eingeschränkt. Diese Maßnahme wurde notwendig, da die anhaltende Trockenheit und die drastisch gesunkenen Wasserstände in Flüssen und Bächen die ökologische Gesundheit der Gewässer gefährden. Laut der Schwäbischen Zeitung sind die Wasserstände unter das mittlere Niedrigwasser gefallen, was nicht nur die Temperatur, sondern auch den Sauerstoffgehalt in den Gewässern negativ beeinflusst.
In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt eine Ausnahme für die Donau und Baggerseen erlassen, deren Wasserstände derzeit über kritischen Werten liegen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die ökologischen Funktionen der Gewässer zu sichern und eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern. Empfindliche Lebensräume sind bedroht, und die Flora und Fauna in und um die Gewässer leiden unter den sinkenden Pegelständen. Zudem können Wanderhindernisse für Fische und andere Wasserorganismen entstehen, was deren Lebensraum stark beeinträchtigt.
Regelungen und Ausnahmen
Die neue Regelung verbietet die Wasserentnahme mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus oberirdischen Gewässern. Für die Bürger bedeutet das, dass sie nur noch Wasser mit Handgefäßen schöpfen dürfen. Wer jedoch nachweisen kann, dass ihm die Regelung unzumutbare Härten auferlegt, hat die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Auch in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg sind vergleichbare Maßnahmen ergriffen worden, was zeigt, dass die Problematik weitaus größer ist und viele Regionen betrifft.
Interessanterweise zeigen Klimaprojektionen für Deutschland, dass Niederschlagsmengen vom Sommer in den Winter verschoben werden. Dies führt zu einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur, was wiederum Auswirkungen auf die Wasserversorgung hat. Die Bundesumweltbehörde weist darauf hin, dass die klimabedingten Veränderungen langfristige Folgen auf den Wasserhaushalt der Flüsse haben werden. Zukünftige Wassernutzungskonflikte sind vorprogrammiert, denn der Grundwasserspeicher wird zunehmend aufgebraucht, und die Grundwasserstände bleiben niedrig. Damit wird es immer schwieriger, den Wasserbedarf für alle Nutzungsmöglichkeiten zu decken.
Umgang mit der Situation
Um den Herausforderungen der Trockenheit und Dürre zu begegnen, wurde das Projekt „WADKlim“ ins Leben gerufen, welches die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit untersucht. In diesem Kontext werden auch Handlungsempfehlungen für die Wasserbewirtschaftung entwickelt. Solche Maßnahmen und Projekte sind essentiell, um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken und eine nachhaltige Wasserversorgung sicherzustellen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 15. Juli 2025, eine Verlängerung ist jedoch bei anhaltender Niedrigwassersituation nicht ausgeschlossen. Lohringer, die Fragen zur Verfügung haben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, können sich direkt an das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz wenden. Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.
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Ort | Alb-Donau-Kreis, Deutschland |
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