Pflegestützpunkt erweitertet Online-Angebot: Infos für Angehörige jetzt leichter!
Der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis bietet umfassende Informationen zu Pflegeleistungen und Ansprechpartnern in Wertheim.

Pflegestützpunkt erweitertet Online-Angebot: Infos für Angehörige jetzt leichter!
Im Main-Tauber-Kreis wird die Informationslandschaft rund um Pflege und Betreuung kräftig aufpoliert. Der Pflegestützpunkt hat seine Internetseite grundlegend überarbeitet und bietet nun ein erweitertes Informationsangebot an, das speziell auf die Bedürfnisse von Ratsuchenden zugeschnitten ist. Wie Wertheim.de mitteilt, steht die neue Website unter www.main-tauber-kreis.de/pflegestuetzpunkt zur Verfügung und bietet umfassende Unterstützung bei Fragen zur Pflege.
Ein Herzstück der neuen Plattform sind die übersichtlich gestalteten neun Themenkacheln, die in leicht verständlicher Form Informationen zu Pflegebegutachtung, gesetzlichen Leistungen, Vollmachten sowie wichtige Aspekte für pflegende Angehörige und Demenz-Betroffene bereitstellen. So können sich auch Angehörige, die nicht in der Nähe wohnen, bequem online informieren oder eine Beratung per Video in Anspruch nehmen.
Kontakt und Sprechzeiten
Für persönliche Anfragen ist der Pflegestützpunkt in Tauberbischofsheim unter der Adresse Am Wört 1 erreichbar. Telefonisch kann man unter 09341/82-5968 Kontakt aufnehmen. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Zusätzlich finden regelmäßig Außensprechstunden in Wertheim statt; die Termine werden in der Tagespresse und auf der Website veröffentlicht.
Doch was, wenn es um die Finanzierung der Pflege geht? Hier tritt die Pflegeversicherung in den Vordergrund. Sie ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und sichert angemessene Pflege und Betreuung. Leistungen, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung finanziert werden, richten sich nach dem anerkannten Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass mindestens zwei Jahre Beiträge innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlt worden sein müssen, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Die Antragstellung erfolgt über die Pflegekasse, die auch ein Pflegegutachten zur Bestimmung des Pflegegrads beauftragt, wie pflege.de informiert.
Die Pflegegrad-Einteilung
Die Einteilung der Pflegegrade von 1 bis 5 reflektiert den Unterstützungsbedarf. Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende monatliche Leistungen:
- PG 1: keine Geldleistungen
- PG 2: Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistungen 796 €
- PG 3: Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistungen 1.497 €
- PG 4: Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistungen 1.859 €
- PG 5: Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistungen 2.299 €
Für alle mit anerkanntem Pflegegrad gibt es zudem einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Weitere finanzielle Unterstützung bieten Pflegehilfsmittel, Hausnotrufdienste und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. All diese Informationen sind jetzt einfach und unkompliziert auf der neuen Website des Pflegestützpunkts zugänglich und helfen dabei, die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern.