Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Verlängerung bis Ende 2025!

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Verlängerung bis Ende 2025!
Baden-Württemberg, Deutschland - In Baden-Württemberg gibt es frische Nachrichten für Mieter: Die Landesregierung hat heute, am 25. Juni 2025, die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 bekannt gegeben. Ministerin Nicole Razavi (CDU) gab den Beschluss im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt, um damit eine Übergangslösung zu schaffen, die die Mieten in angespannten Wohnlagen weiter reguliert. Ohne diese Verlängerung wäre die Landesverordnung zur Mietpreisbremse Ende Juni 2025 ausgelaufen, was viele Bewohner in unsicheren Verhältnissen zurückgelassen hätte. baden-wuerttemberg.de berichtet, dass die Mietpreisbremse in 89 Städten und Gemeinden gilt, wo etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist, dass auch die Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Kappungsgrenze besagt, dass Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15% steigen dürfen, während die Kündigungssperrfrist sicherstellt, dass Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum für fünf Jahre geschützt sind. Dies ist ein erheblicher Vorteil in einer Zeit, in der Wohnraum hoch im Kurs steht und viele Menschen gegebenenfalls in das Eigentum wechseln wollen.
Sicherheit für Mieter bis Jahresende
Die Verordnung zur Mietpreisbremse hat seit ihrer Einführung im November 2015 großen Einfluss auf den Mietmarkt in Baden-Württemberg genommen. Laut tagesschau.de dürfen Vermieter bei Neuvermietungen nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, sowie vollständig modernisierte Wohnungen.
Die Anfrage, ob diese Maßnahmen tatsächlich die Mieten im Griff haben, wird von Fachleuten unterschiedlich bewertet. Es gibt Berichte über mögliche Umgehungsversuche durch Vermieter, die sich an den Regelungen vorbeimogeln wollen. Wie die politische Diskussion um die Mietpreisbremse weitergeht, hängt auch von der künftigen Gestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab. Der Bund hat inzwischen die Ermächtigung für die Länder zur Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert, jedoch bleibt die genaue Ausführung noch unklar.
Mit den aktuellen Änderungen hofft die Landesregierung, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern und gleichzeitig den Mieter:innen mehr Sicherheit zu bieten. Das umsichtige Handeln der Regierung zeigt sich in diesem Schritt, der dazu beitragen könnte, dass während der Übergangsphase bis Ende 2025 nicht alles durcheinandergerät.
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Ort | Baden-Württemberg, Deutschland |
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