Tübingen

Neuer Leiter für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ernannt!

Zum 1. April 2025 wird Christopher Siegel neuer Leiter des Referats „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ im Regierungspräsidium Tübingen. Die Ernennung erfolgt durch Regierungspräsident Klaus Tappeser. Siegel bringt umfassende Erfahrung aus seiner bisherigen Tätigkeit in der Landesverwaltung Baden-Württemberg mit, wo er seit 2016 beschäftigt ist. Zuvor arbeitete er in mehreren Abteilungen des Regierungspräsidiums, unter anderem im Rechtsreferat der Abteilung 3 sowie im Verkehrsreferat der Abteilung 4.

Sein Werdegang nahm 2017 eine Wendung, als er ins Rechts- und Planfeststellungsreferat der Abteilung 2 wechselte. In dieser Funktion war er nicht nur tätig, sondern auch während der Corona-Pandemie als stellvertretender Leiter eines Krisenstabs im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aktiv. Nach seiner Rückkehr leitete Siegel im Herbst 2021 die Task Force Corona-Entschädigungen und war Ansprechpartner für rechtliche Fragen gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

Aufgaben des Referats

Das neu geleitete Referat 15.1 trägt Verantwortung für wichtige Aspekte des Staatsangehörigkeitsrechts sowie für Ausländer- und Flüchtlingsrecht. Dazu zählt die Durchführung von Widerspruchsverfahren und die Beratung nachgeordneter Behörden zur Auslegung relevanter Rechtsvorschriften. Auch für Ausweisungsverfahren gegen inhaftierte Straftäter und Verlustfeststellungsverfahren gegen straffällig gewordene Unionsbürger ist das Referat zuständig.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist im Grundgesetz und im Staatenangehörigkeitsgesetz geregelt. So schützt Artikel 16 des Grundgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, die nur durch Gesetz und nicht durch Entzug verloren gehen kann, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Eine Reihe von rechtlichen Änderungen hat in den letzten Jahren stattgefunden, darunter das überarbeitete Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000, das das Geburtsortsprinzip eingeführt hat. Vor allem die Veränderungen durch das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG), das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, ermöglichen eine Einbürgerung ohne den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Einbürgerungsbedingungen

Für Ausländer besteht die Möglichkeit, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Ehegatten von Deutschen haben eine verkürzte Mindestaufenthaltsdauer. Die Antragstellung ist ab 16 Jahren selbst möglich, darunter erfolgt sie durch die Eltern. Einbürgerungsbewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und einen Einbürgerungstest ablegen, der Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung abprüft.

Die Kosten für eine Einbürgerung betragen 255 Euro, während Kinder bei gemeinsamer Einbürgerung nur 51 Euro zahlen. Gebühren können abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder reduziert oder in Raten gezahlt werden. Ein wichtiger Punkt bei der Einbürgerung ist das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung Deutschlands und das Einhalten von Vorschriften.

Die Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge liegt bei den örtlichen Ausländerbehörden und den Stadt- oder Kreisverwaltungen. Bei Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt Ansprechpartner für Personen im Ausland, während die deutsche Auslandsvertretung Beratungen zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten bietet.

Christopher Siegels neue Rolle im Referat ist somit nicht nur bedeutend für die Verwaltung, sondern auch für die rechtliche und soziale Integration von Ausländern in Deutschland. Die durch ihn geleiteten Prozesse werden dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Staatsangehörigkeit und Integration weiter zu verbessern.

Für detaillierte Informationen über das Staatsangehörigkeitsrecht und was es für Zuwanderer bedeutet, können Sie die Seiten des Auswärtigen Amts und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge besuchen, die umfassende Informationen bereitstellen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rp.baden-wuerttemberg.de
Weitere Infos
auswaertiges-amt.de
Mehr dazu
bamf.de

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